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Der Begriff “Betreutes Wohnen” ist ein Sammelbegriff für die unterschiedlichsten Angebote und Einrichtungen. Es ist daher wichtig, sich genau über das tatsächlich vorgehaltene Angebot zu informieren. Für das „Betreute Wohnen“ gibt es keine verbindlichen Richtlinien für die baulichen Voraussetzungen, für die Vertrags- und Preisgestaltung sowie für die Angebote an Beratung, Pflege und Betreuung. Bei Vertragsabschluss sollten Sie daher genau darauf achten, welche Leistungen im Mietpreis und in der Service-Pauschale (Grundleistung) enthalten sind und welche Wahlleistungen darüber hinaus entgeltpflichtig angeboten werden. Die Grundleistungen werden von allen Bewohnern bezahlt, auch wenn die Leistung zur Zeit vielleicht noch nicht benötigt wird. Die Wahlleistungen kann der Einzelne bei Bedarf in Anspruch nehmen. Sie werden individuell abgerechnet.
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