in der Stadt Trier

im Landkreis Trier-Saarburg

Impressum

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Gesetzliche Betreuung

Das Betreuungsgesetz bietet Schutz und rechtliche Fürsorge, wo sich die betreffende Person selbst nicht mehr helfen kann und auch andere Hilfen, z. B. durch Angehörige, soziale Dienste oder die Bevollmächtigung eines Dritten nicht mehr greifen können. Erst dann ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich. Diese soll sich an Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten des Betroffenen orientieren.

Betreuungsgericht

Die Federführung im Betreuungsverfahren hat das Betreuungsgericht. Dort können Betreuungen von Betroffenen selbst beantragt oder von Dritten (z.B. Familienangehörige, Nachbarn oder soziale Dienste) angeregt werden. Das Gericht bestellt die BetreuerInnen und legt deren Aufgabenkreise fest. Es genehmigt in den gesetzlich bestimmten Fällen Entscheidungen des Betreuers und des Bevollmächtigten und ist für die Beratung, Einführung und Beaufsichtigung der BetreuerInnen sowie die Prüfung ihrer Berichte und Abrechnungen zuständig

Betreuungsgericht beim Amtsgericht Trier
Justizstraße 2-6, 54290 Trier
Tel. 0651/4664558

Betreuungsbehörde Stadtverwaltung Trier

Die Betreuungsbehörde der Stadt Trier ist zuständig für die behördlichen Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger. Sie nimmt eine zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion im Betreuungswesen der Stadt Trier wahr. Die Behörde ist Beteiligte in Betreuungsverfahren und Schaltstelle für den Einsatz haupt- und ehrenamtlicher BetreuerInnen. Sie unterstützt das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlung, benennt dem Gericht geeignete BetreuerInnen und nimmt Verfahrens- und Beschwerderechte wahr. Sie berät und unterstützt BetreuerInnen und Bevollmächtigte. Weiterhin fördert sie die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen

Betreuungsbehörde Stadtverwaltung Trier
Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude II
54290 Trier

Leitung: Frau Mertesdorf, Tel. 0651/718-1547
e-mail: regina.mertesdorf@trier.de
Werner Wolf, Tel. 0651/718-2542
e-mail: hans-werner.wolf@trier.de

Betreuungsvereine in Trier

Die Betreuungsvereine führen hauptamtlich Betreuungen und suchen engagierte ehrenamtliche BetreuerInnen für die Übernahme einer Betreuung. Sie beraten und unterstützen kostenlos ehrenamtliche BetreuerInnen und Bevollmächtigte; bieten Einführung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch und Versicherungsschutz für BetreuerInnen an. Die Vereine können auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht beraten.
 

AWO-Betreuungsverein Trier e.V.

Südallee 31
54290 Trier

Tel. 0651/91299-14
Frau Mau

Betreuungsverein im Diakonischen Werk Kirchenkreis Trier e.V.

Theobaldstraße 10
54292 Trier

Tel. 0651/20900-42
Herr Etzel

Betreuungsverein des DRK
Kreis Trier-Saarburg e.V.

Konstantinstraße 50-52
54239 Konz

Tel. 06501/9292-20
Frau Dressler

SKM Trier e.V.

Röntgenstraße 4
54292 Trier

0651/1478813
Herr Crames

SKF Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.

Krahnenstraße 33-34
54290 Trier

0651/9496-132
Frau Klasen

Offene Sprechstunde von Betreuungsvereinen in Trier

“Frühzeitig an später denken - Rechtliche Vorsorge bei Krankheit und im Alter durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung”
Jeden 1. Montag im Monat, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Seniorenbüro der Stadt Trier, Palais Walderdorff, Turm Jerusalem
Jeden 1. Mittwoch im Monat, 10.00-12.00 Uhr im Diakonischen Werk, Theobaldstraße 10. Trier
Jeden 2. Dienstag im Monat, 15.00-17.30 Uhr im Betreuungsverein der AWO, Südallee 31, Trier

________________________________________________________________________________________________________________________ aktualisiert am 15.05.12
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