in der Stadt Trier

im Landkreis Trier-Saarburg

Impressum

________________________________________________________________

Landespflegegeld Rheinland – Pfalz

wird für Mehraufwendungen, die durch eine Schwerbehinderung entstehen, für einen sehr genau definierten Personenkreis gezahlt:

Personen mit Verlust beider Beine, bei denen eine prothetische Versorgung nicht möglich ist oder die eine weitere wesentliche Behinderung haben,

Ohnhänder,

Personen mit Verlust dreier Gliedmaßen,

Personen mit Lähmungen oder sonstigen Bewegungsbehinderungen, wenn diese Behinderungen derjenigen der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen gleichkommen,

Hirnbeschädigte mit schweren körperlichen und schweren geistigen oder seelischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen,

Personen mit schweren geistigen oder seelischen Behinderungen, die wegen dauernder und außergewöhnlicher motorischer Unruhe ständiger Aufsicht bedürfen,

andere Personen, deren dauerndes Krankenlager erfordernder Leidenzustand oder deren Pflegebedürftigkeit aus anderen Gründen so außergewöhnlich ist, dass ihre Behinderung der Behinderung der in den Nummern 1 bis 6 genannten Personen vergleichbar ist.

 

Als Gliedmaß gilt mindestens die ganze Hand oder der ganze Fuß. Nicht anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte, deren Behinderung ausschließlich auf einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens beruht.

Das Landespflegegeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen. Ein Anspruch besteht erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres.

Die Höhe des Pflegegeldes als auch die Gewährung werden von der Höhe des Pflegegeldes nach dem Pflegeversicherungsgesetz abhängig gemacht (Einstufung durch den medizinischen Dienst) und unabhängig des eigenen Einkommens und Vermögens bewilligt, sofern die Voraussetzung hinreichend bestätigt wurde.

 

________________________________________________________________________________________________________________________ aktualisiert am 15.05.12
Diese Seite ist zur ersten Orientierung gedacht und kann die Beratung durch den Pflegestützpunkt nicht ersetzen