in der Stadt Trier

im Landkreis Trier-Saarburg

Impressum

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Sozialtarif Telefon der Telekom

Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt und

  • · von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, oder
  • · Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten, oder
  • · blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
  • Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen
    • · · 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und
    • · · 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
  • Die soziale Vergünstigung kann weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
  • Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden, gewährt.

    Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:

      • · Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, XXL/T-Net, XXL Freetime/T-Net, XXL Fulltime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
      • · Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, XXL/T-ISDN, XXL Freetime/T-ISDN, XXL Fulltime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse

    ________________________________________________________________________________________________________________________ aktualisiert am 15.05.12
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