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Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt und
- · von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, oder
- · Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten, oder
- · blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen
- · · 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und
- · · 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung kann weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden, gewährt.
Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:
- · Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, XXL/T-Net, XXL Freetime/T-Net, XXL Fulltime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
- · Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, XXL/T-ISDN, XXL Freetime/T-ISDN, XXL Fulltime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
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