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Die beste Vollmacht oder Betreuungsverfügung nützt nichts, wenn im Falle eines Falles niemand davon weiß bzw. nicht bekannt ist, wo sie hinterlegt ist. Seit dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden. Auf diesen Seiten sind nähere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister, aber auch zur Vorsorgevollmacht im allgemeinen zusammengestellt. Das Zentrale Vorsorgeregister bietet Bürgerinnen und Bürgern zudem an, die Daten ihrer Vorsorgevollmachten online einzugeben.
Die Bundesnotarkammer, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. www.vorsorgeregister.de
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